AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundehotel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für die Unterbringung von Hunden in der Hundepension / Hundehotel Landhaus Wehn von Kerstin Quaas, im Folgenden "Landhaus Wehn" genannt.
Für das Hundetraining gelten eigene AGB.
§ 1 Aufnahme
Wir können nur Hunde aufnehmen, die haftpflichtversichert und geimpft sind. Der Nachweis darüber ist uns mit der Anmeldung vorzulegen, gerne auch alles als Foto über WhatsAPP. Außerdem sollten sie entwurmt und frei von Ungeziefer sein.
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Im Rahmen der Unterkunft und Betreuung hat der Kunde das Hundefutter und Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Sollte die Menge nicht ausreichend sein, ist Landhaus Wehn berechtigt ohne Rücksprache die benötigten Futtermittel/Medikamente zu besorgen und dem Hundebesitzer in Rechnung zu stellen. Für die Fahrt und Abholung der benötigten Futtermittel/Medikamente wird zusätzlich 1,40 Euro pro km berechnet.
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Die Tiere dürfen während der Betreuungszeit, keine ansteckenden Krankheiten haben. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen darstellt, behält Landhaus Wehn sich das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Bei Verdacht auf eine Erkrankung, des an Landhaus Wehn zu gebenden Hundes, ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Landhaus Wehn übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Die durch eine ansteckende Erkrankung entstehenden Kosten (Mitbehandlung anderer Hunde und Desinfektion der Unterbringung) sind vom Kunden zu tragen.
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Läufige Hündinnen können unter Vorbehalt aufgenommen werden. Dafür wird ein Mehrpreis berechnet. Der Hundehalter verpflichtet sich die Läufigkeit bekannt zu geben. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei Landhaus Wehn abgeben und dieses verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
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Das Gleiche gilt für unverträgliche Hunde. Wir behalten uns vor, einen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
§2 Haftung
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In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen übernimmt Landhaus Wehn keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten auf. (Dies ist rechtlich nicht anders möglich).
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Landhaus Wehn stellt ein Hundebett zum Ruhen und Schlafen zur Verfügung. Sollte der Kunde ein eigenes Hundebett für die Unterbringung seines Hundes mitbringen, wird für dieses keine Haftung übernommen.
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Landhaus Wehn schließt jede Haftung auf eventuelle Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Menschen -Leben, -Körper oder -Gesundheit aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
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Unser Gelände ist rundherum eingezäunt, gemäß dem Fall, dass sich ein Hund eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt, übernimmt Landhaus Wehn keine Haftung dafür.
§ 3 Rechte von Landhaus Wehn
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Sollte während des Aufenthalts eines Hundes eine tiermedizinische Behandlung erforderlich sein, und der Kunde, der Ansprechpartner in Abwesenheit des Hundebesitzers oder der gewöhnlich behandelnde Tierarzt nicht erreichbar sein, ist Landhaus Wehn berechtigt, auch ohne dessen Zustimmung die entsprechende tiermedizinische Versorgung einzuleiten. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Benachrichtigung nicht möglich ist, weil der Gesundheitszustand des Hundes dies nicht zulässt (z.B. in Notfällen). Die anfallenden Behandlungskosten sind vom Kunden zu tragen. Für die Fahrt und Begleitung zum Tierarzt bzw. in die Tierklinik wird zusätzlich pauschal 1,40 Euro pro km berechnet. Ist eine medizinische Behandlung notwendig, die Landhaus Wehn extra Zeit kostet (Tierarztbesuch, Versorgung etc.) wird ein Stundensatz von 45,00 Euro berechnet.
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Kann ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, ist Landhaus Wehn unverzüglich zu informieren, jedoch spätestens 24 Stunden im Voraus.
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Für den Fall, dass der Hund nicht binnen 2 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin aus der Unterbringung abgeholt wird, ist Landhaus Wehn berechtigt, den Hund anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim).
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Sollten Landhaus Wehn durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
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Der Preis für die Unterbringung des Hundes wird im Vertrag niedergeschrieben. Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer und stimmt Landhaus Wehn dem zu, verändern sich entsprechend die Preise.
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Bei Vertragsabschluss werden 50 % des Pensionspreises fällig, die Restzahlung von 50 % ist 35 Tage vor dem Unterbringungstermin fällig.
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Sofern der Kunde gebuchte Leistungen wieder storniert, gilt folgende Regelung:
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Erfolgt die Stornierung mindestens 60 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen keine Stornokosten an. Die bereits geleistete Vorauszahlung wird dem Kunden erstattet. In diesem Fall erwartet Landhaus Wehn, dass der/die Kunde/in unaufgefordert seine Bankverbindung mitteilt.
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Bei Stornierungen die 30 bis 59 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistungen als Stornokosten zu bezahlen.
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Bei Stornierungen die weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ist der Kunde verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistungen als Stornokosten zu bezahlen.
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Landhaus Wehn ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Landhaus Wehn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
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Landhaus Wehn hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt von Landhaus Wehn entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 5 Nebenabreden
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
§ 6 Gerichtsstand
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Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Waldbröl.
§ 7 Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Landhaus Wehn.