AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundetraining
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von Landhaus Wehn Kerstin Quaas, im Folgenden "Landhaus Wehn" genannt.
Bitte lesen Sie diese genau durch.
Bei Fragen wenden Sie sich an Landhaus Wehn Kerstin Quaas.
Für das Hundehotel (Hundepension) gelten eigene AGB.
§ 1 Leistungsbeschreibung
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Angeboten werden:
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Einzelstunden, der Trainingsinhalt wird mit dem/der Hundehalter/in individuell abgesprochen.
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Gruppentrainings, der Inhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Landhaus Wehn.
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Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem/der Teilnehmer/in abhängt.
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Landhaus Wehn behält sich eine kurzfristige Änderung des Trainingsinhaltes oder -Orts sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen oder Erkenntnisse vor und wird den/die Teilnehmer/in hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren.
§ 2 Anmeldung, Teilnahme
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Die Teilnahme am Einzeltraining wird telefonisch/WhatsAPP vereinbart.
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Ebenso das Gruppentraining, jedoch nach einem vorausgegangenem Schnuppertraining.
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(Gruppe Zeit und Ort).
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Landhaus Wehn behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen, an dem Training teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfpasses die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.
§ 3 Bezahlung
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Der Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Anschluss an das Training zu bezahlen.
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Die vergünstigten 5er Karten sind maximal 5 Wochen gültig. Höchstens ein aus wichtigem Grund nicht wahrgenommener Termin kann einvernehmlich zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.
§ 4 Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn
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Wird ein vereinbartes Training abgesagt, ist der volle Betrag fällig.
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Eine Absage mehr als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, gilt dies als Stornierung ohne Verpflichtung.
§ 5 Rücktritt durch Landhaus Wehn
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Landhaus Wehn kann vom Vertrag zurücktreten:
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Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die TeilnehmerIn vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere TeilnehmerInnen gefährdet werden.
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Wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
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Bei Ausfall der Trainerin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
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In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den TeilnehmerInnen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 6 Haftung
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In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen, übernimmt Landhaus Wehn keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten auf. (Dies ist rechtlich nicht anders möglich).
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Landhaus Wehn schließt jede Haftung auf eventuelle Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Menschen -Leben, -Körper oder -Gesundheit aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
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Jede Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
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Jeder Veranstaltungsteilnehmer haften in vollem Umfang für Schäden, die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein
§ 7 Nebenabreden
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Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
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Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
§ 8 Gerichtsstand
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Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Waldbröl.
§ 9 Schlussbestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Landhaus Wehn.